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   BSG, 24.04.1963 - 11 RV 1096/61   

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https://dejure.org/1963,4894
BSG, 24.04.1963 - 11 RV 1096/61 (https://dejure.org/1963,4894)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1963 - 11 RV 1096/61 (https://dejure.org/1963,4894)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1963 - 11 RV 1096/61 (https://dejure.org/1963,4894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Auszahlung einer früher vor einer Ehe gezahlten Versorgungswitwenrente - Waisenrente für Kinder - Bedeutung des Unterschieds der Nichtigkeitserklärung oder der Aufhebung der zweiten Ehe für die Witwenrente - Voraussetzungen für die Rücknahme von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.02.1958 - 9 RV 948/55
    Auszug aus BSG, 24.04.1963 - 11 RV 1096/61
    die Feststellung, daß die durch die Bescheide vom 20. August 1951, vom 12. Dezember 1951 und vom 2. April 1952 gewährten "Abschlagszahlungen" für die Zeit vom 1. Oktober 1950 bis zum 30. April 1952 im Gesamtbetrag von 760, 00 DM zu Unrecht gewährt worden seien und damit die "Aufhebung", also die Rücknahme oder den Widerruf dieser "Bewilligungsbescheide" (vgl. BSG 7, 8 ff, 11), sowie.

    Diese "Bewilligungsbescheide" sind begünstigende Verwaltungsakte gewesen, sie sind, auch wenn sich die Verwaltung ihren Widerruf vorbehalten hat, nach den §§ 77 SGG, 24 VerwVG in dem Zeitpunkt, in dem sie der Klägerin zugegangen sind, für den Beklagten in der Sache bindend geworden, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist (vgl. dazu zuletzt Urteil des BSG vom 21. September 1962, NJW 1963, 557 = DÖV 1963, 182); die §§ 77 SGG, 24 VerwVG erfassen auch die Verwaltungsakte, die vor dem Inkrafttreten dieser Vorschriften erlassen worden sind (BSG 7, 8, 11).

  • BSG, 21.09.1962 - 10 RV 1059/59
    Auszug aus BSG, 24.04.1963 - 11 RV 1096/61
    Diese "Bewilligungsbescheide" sind begünstigende Verwaltungsakte gewesen, sie sind, auch wenn sich die Verwaltung ihren Widerruf vorbehalten hat, nach den §§ 77 SGG, 24 VerwVG in dem Zeitpunkt, in dem sie der Klägerin zugegangen sind, für den Beklagten in der Sache bindend geworden, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist (vgl. dazu zuletzt Urteil des BSG vom 21. September 1962, NJW 1963, 557 = DÖV 1963, 182); die §§ 77 SGG, 24 VerwVG erfassen auch die Verwaltungsakte, die vor dem Inkrafttreten dieser Vorschriften erlassen worden sind (BSG 7, 8, 11).
  • BSG, 19.06.1958 - 9 RV 1108/55
    Auszug aus BSG, 24.04.1963 - 11 RV 1096/61
    Das LSG ist zutreffend davon ausgegangen, daß Bescheide über die Bewilligung von "Abschlagszahlungen" oder Vorschüssen Verwaltungsakte sind, denen ein Widerrufvorbehalt beigefügt ist (vgl. BSG 7, 226 ff).
  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 80/82

    Unfallversicherung - Bindungswirkung - Gewährung eines Vorschusses

    Voraussetzung für eine Vorschußzahlung war, daß ein Anspruch des Vorschußempfängers dem Grunde nach bestand (BSGE 19, 100, 102).
  • BSG, 19.09.1979 - 9 RV 68/78

    Verzinsung von Ansprüchen auf Geldleistungen nach Ablauf eines Kalendermonats -

    Das ebenfalls angeführte Urteil des 11. Senats des BSG vom 24. April 1963 (BSGE 19, 100, 104) betrifft die Auslegung des § 52 KOVVwVfG.
  • BSG, 21.03.1969 - 9 RV 410/66

    Ausgleichsrente - Vorläufige Festsetzung - Rentenkürzung -

    Im übrigen werden sogar Bescheideg die unter dem Vorbehalt des Widerrufs ergansen sind, nach diesen Vorschriften in dem Zeitpunkt, in dem sie dem Adressaten zugegangen sind, für den Beklagten in der Sache bindend, soweit durch das Gesetz nichts anderes bestimmt ist (vgl. BSG 19, 100, 103; 18, 22).
  • BSG, 17.12.1965 - 8 RV 329/62
    Die Sache war somit am 1. April 1955 nicht mehr bei der Verwaltung anhängig, so daß auch @ 52 VeerG, welcher das Gesetz auf die noch anhängigen Sachen ausdehnt, nicht anwendbar ist (vgl. BSG 19, 100).
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